Allgemeine Geschäftsbedingungen


Fräulein GLYCK – Ahner Blieffert Willmer GbR

 

(1) VORRANG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Bewirtung mit Secco-Spezialitäten aus unserer Piaggio Ape 50. Wir bewirten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. 

 

(2)  PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Grundsätzlich wird eine Vorkasse von 50% vereinbart, zahlbar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Ahner Blieffert Willmer GbR vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veranstaltungsdurchführung. 

Der Kunde teilt der Ahner Blieffert Willmer GbR 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die bei der Veranstaltung erwartet wird. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist die Ahner Blieffert Willmer GbR berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, um dem veränderten Bedarf gerecht zu werden. Diese Veränderungen, wie auch spontane Anpassungen des Bedarfs vor Ort (Verlängerung des Auftritts, höherer Verbrauch – immer in Abstimmung mit dem Kunden) werden nach Veranstaltungsende von der Ahner Blieffert Willmer GbR zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die Ahner Blieffert Willmer GbR möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 

Der Zahlungsbetrag und die Zahlungsfrist sind der Rechnung zu entnehmen. 

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Ahner Blieffert Willmer GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Fidor Bank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

 

(3) STORNIERUNG

Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsdurchführung möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: 29-15 Tage vor Veranstaltung 20%, 14-7 Tage vor Veranstaltung 50% und innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltung 75% des Auftragsvolumens. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag, werden 90% des Auftragsvolumens fällig. 

 

(4) FLÄCHENNUTZUNG

Für den Ausschank von alkoholischen Getränken auf Privatflächen muss seitens des Auftraggebers eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückbesitzers eingeholt werden. Liegt diese vor, müssen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. 

Für den Ausschank von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen oder öffentlichen Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter nicht über eine Gestattung verfügt, muss seitens des Auftraggebers eine Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Gestattung“ 

(gemäß § 12 Gaststättengesetz), die nur erteilt wird, wenn ein „besonderer Anlass“ gegeben und der Antragsteller Teilnehmer einer entsprechenden Veranstaltung ist. Ein solcher besonderer Anlass liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt (BVerwG, Urteil vom 04.07.1989 – 1 C 11/88). 

Die Gestattung muss mindestens VIER WOCHEN vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen und die Ausstellung der Gestattung mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt. (Die allgemeinen Stornobedingungen des Einsatzes der Ahner Blieffert Willmer GbR müssen hierbei berücksichtigt werden). Die Kosten für die Sondergenehmigung sind durch den Antragssteller zu tragen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit der Ahner Blieffert Willmer GbR getroffen wurde.

 

(5) ANFAHRT, AUF- UND ABBAU

Übersteigt die An- und Abfahrt im Hamburger Stadtgebiet eine Gesamtstrecke von 20 Kilometern, so ist die Ahner Blieffert Willmer GbR berechtigt 30 Cent pro zusätzlichen Kilometer zu berechnen.

Liegt der Einsatzort außerhalb des Einzugsgebiets der mobilen Bar, dass ein Transport der Bar unumgänglich ist, nimmt die Ahner Blieffert Willmer GbR anfallende Transport- und Logistikkosten im Angebot auf. 

Der Aufbau der mobilen Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. 

Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Getränkeservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. 

Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.

 

(6)  LEIHWARE

Die Lieferung von Getränken erfolgt ggf. unter Zuhilfenahme von bereitgestelltem Material und Geräten (z.B. Gläser, Geschirr etc. im folgenden Leihware genannt) aus dem Besitz der Ahner Blieffert Willmer GbR. Ab Übergabe der Leihware an den Kunden bis zur Rücknahme durch die Ahner Blieffert Willmer GbR trägt der Kunde die Verantwortung für Verschlechterung oder Untergang. Die Rücknahme durch die Ahner Blieffert Willmer GbR erfolgt unter Vorbehalt. Die exakten Bruch- und Fehlmengen werden von der Ahner Blieffert Willmer GbR unmittelbar nach Veranstaltungsdurchführung ermittelt. Derartige Bruch- und Fehlmengen werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der so berechnete Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.

 

(7)  TERMINE

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Da eine Piaggio Ape ihre besonderen eigenen Charakterzüge im Straßenverkehr hat, kann eine Verspätung nicht ausgeschlossen werden. Die Ahner Blieffert Willmer GbR übernimmt keine Haftung oder Garantie für einen punktgenauen Start jedes Engagements, plant jedoch für jeden Anfahrtsweg grundsätzlich hinreichend Zeit ein.

  

(8)  MÄNGEL

Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Engagementvertrags resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mängel noch während der Veranstaltung zu beheben.

 

(9)  EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

(10)  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.